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B.A.-Teilstudiengang "Öffentliches Recht"

Der von der Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät angebotene B.A.-Teilstudiengang „Öffentliches Recht“ wendet sich an Studierende der Philosophischen Fakultät, die ihr Fach an dieser Fakultät mit einer gezielten Ausbildung im Öffentlichen Recht kombinieren wollen.

Das Studium des B.A.- Teilstudiengangs „Öffentliches Recht“ ist auf sechs Semester (65 ECTS-credits) angelegt und wird gleichwertig mit dem ersten Fach aus dem Angebot der Philosophischen Fakultät studiert.

Studierende erlangen im Verlaufe des Studiums einen umfangreichen Einblick in das Staats-, das Allgemeine und das Besondere Verwaltungsrecht mit selbst gewählten Vertiefungsbereichen. Das Studium soll dazu befähigen, auch schwierige öffentlichrechtliche Probleme zu lösen. Die Absolvent/innen können Berufe ausüben, in denen vertiefte Kenntnisse im Öffentlichen Recht erforderlich sind.

Im B.A.-Teilstudiengang „Öffentliches Recht“ werden 7 Module mit folgender Dauer, Arbeitsbelastung und ECTS-Punkt-Wertigkeit (Leistungspunkte) angeboten:

ModuleDauer (in Semestern) Arbeitsbelastung (Stunden)Leistungspunkte
(nach ECTS)
Staatsrecht I251017
Grundlagen des Rechts1903
Staatsrecht II11806
Allgemeines Verwaltungsrecht12408
Öffentliches Recht/Vertiefung242014
Wahlmodul21806
Seminar12709

Der B.A.-Teilstudiengang "Öffentliches Recht" wird mit einer mindestens 20-minütigen mündlichen Abschlussprüfung (2 cp) abgeschlossen.


Letzte Änderung: 05.07.2011 09:06
Verantwortlich: Dekanat