Logo Universität Greifswald Druckversion
 Startseite FakultätStudium > BAföG

Hinweise zum BAföG

Die Erteilung der Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 BAföG setzt in der Regel nach Abschluss des 4. Studiensemesters voraus:

Studien-
gang
Leistungs-
nachweis
Jura jeweils eine bestandene Klausur und Hausarbeit zu den folgenden Veranstaltungen:
• Grundkurs Öffentliches Recht
• Gesetzliches Haftungs- und Schadensrecht incl. Schuldvertragsrecht
• Strafrecht Vertiefung I
Einer der o. g. drei Leistungsnachweise kann durch einen Grundlagenschein i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 2 JAPO-MV ersetzt werden.
BWL Vordiplom
B.A. RWP mindestens 70 cp

Die Bescheinigung stellt das Zentrale Prüfungsamt aus (Kontakt s. nebenstehend).

Sind die Regelvoraussetzungen nicht erfüllt, sind wichtige Gründe für eine ausnahmsweise Erteilung der Bescheinigung schriftlich darzulegen und glaubhaft zu machen.


Letzte Änderung: 12.04.2012 12:41
Verantwortlich: Dekanat