B.A.-Teilstudiengang Privatrecht
Der von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät angebotene B.A.-Teilstudiengang „Privatrecht“ wendet sich an Studierende der Philosophischen Fakultät, die ihr Fach an dieser Fakultät mit einer gezielten Ausbildung im Privatrecht kombinieren wollen.
Das Studium des B.A.- Teilstudiengangs „Privatrecht“ ist auf sechs Semester (65 ECTS-credits) angelegt und wird gleichwertig mit dem ersten Fach aus dem Angebot der Philosophischen Fakultät studiert.
Studierende erlangen im Verlaufe des Studiums einen umfangreichen Einblick in das Bürgerliche Gesetzbuch und das von ihnen gewählte Sonderprivatrecht. Das Studium soll dazu befähigen, das geltende Privatrecht in geordneter Argumentation anzuwenden, auszulegen und fortzubilden. Hierbei sind zudem die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und philosophischen Bezüge des Rechts zu berücksichtigen.
Im B.A.-Teilstudiengang „Privatrecht“ werden 7 Module mit folgender Dauer, Arbeitsbelastung und ECTS-Punkt-Wertigkeit (Leistungspunkte) angeboten:
| Modul | Dauer (in Semstern) | Arbeitsbelastung (Stunden) | Leistungspunkte (ECTS) |
|---|---|---|---|
| Grundlagen des Rechts | 1 | 90 | 3 |
| Grundkurs Privatrecht | 2 | 600 | 20 |
| Aufbaukurs Privatrecht I | 1 | 270 | 9 |
| Aufbaukurs Privatrecht II | 1 | 330 | 11 |
| Hausarbeit Privatrecht | 1 | 150 | 5 |
| Unternehmensrecht | 2 | 180 | 6 |
| Seminar | 1 | 210 | 7 |
Der semesterbezogene Umfang der Veranstaltungen – gemessen an Arbeitsumfang bzw. Leistungspunkten – aus dem Fachmodul Privatrecht ist durch Rahmenvorgaben der Philosophischen Fakultät definiert.
Die einzelnen Module werden durch schriftliche Klausuren abgeschlossen. Eine 20minütige mündliche Prüfung schließt das Studium des B.A.-Teilstudiengangs "Privatrecht" ab.
Ass. jur. Susanne Wischnewski
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