Sprachausbildung Rechtswissenschaften

1. Gesetzliche Grundlage

Am 1. Juli 2003 trat das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft. Orientiert an der sich zunehmend international gestaltenden Berufspraxis von Juristen sieht das geänderte Deutsche Richtergesetz vor, die Fremdsprachenkompetenz der angehenden Juristen zu verbessern. § 5a, Abs- 2, Satz 2, DRiG lautet:

"Außerdem ist der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen."

Die Vorgaben des Bundesgesetzes wurden in der JAPO-MV (§ 5, Abs. 1, Satz 3) und der Studienordnung des Studiengangs Rechtswissenschaften (§ 6, Abs. 5, StudO RW) verankert. Sie gelten für alle Studierenden, die sich nach dem 1. Juli 2006 zur ersten juristischen Prüfung anmelden.

2. Umsetzung der Gesetzesvorgaben

Um die Studienanforderungen zu erfüllen, müssen Studierende den erfolgreichen Besuch einer Fachveranstaltung in der Fremdsprache oder einer fachspezifischen Sprachveranstaltung im Umfang von 2 SWS Kontaktzeit/ 60 Stunden Arbeitsaufwand/ 2 LP nachweisen. Erfolgreicher Besuch bedeutet, dass ein Leistungsnachweis meist in Form eine Klausur erbracht und bestanden wurde. Die Veranstaltung wird laut Musterstudienplan im 3. oder 4. Fachsemester besucht. Damit ist der obligatorische Teil der Ausbildung abgeschlossen. Um an fachspezifischen Sprachkursen Englisch teilnehmen zu können, muss im Mai vor dem akademischen Jahr, in dem die Ausbildung besucht werden soll, d.h. in der Regel im 1. bzw. 2. Fachsemester, ein Einstufungstest abgelegt werden.

Fakultativ können weitere Veranstaltungen besucht werden nach Maßgabe freier Plätze und Kapazitäten. Für fachspezifische Fremdsprachenkurse, deren Besuch nicht curricular vorgeschrieben ist, müssen Gebühren entrichtet werden.

Für Studierende, die ihr späteres berufliches Tätigkeitsfeld bzw. ihre akademische Karriere im internationalen Kontext sehen, hat die Fakultät ein umfassendes viersemestriges Fachsprachenprogramm entwickelt, das mit dem Greifswalder Fachsprachenzertifikat Englisch für Juristen abschließt. Informationen zu Teilnahmevoraussetzungen und Studienverlauf können der Webseite des Fachsprachenzertifikats entnommen werden.

Das Fremdsprachen- und Medienzentrum behält sich vor, das Angebot der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung in Französisch und Russisch mit einem anderen als dem Mindestumfang von 2 SWS durchzuführen.