Gebühren

Fachspezifische Fremdsprachenkurse

Laut Gebührenordnung der Universität Greifswald sind alle außercurricularen Sprachkurse gebührenpflichtig. Damit sind Kursbesuche, die über die in der Studienordnung des Studiengangs Rechtswissenschaften festgelegten 2 SWS Kontaktzeit hinausgehen, mit Gebühren zu belegen. Hierbei ist es unerheblich, in welcher Sprache die curricularen Anforderungen erbracht wurden.

Bei 2 SWS handelt es sich derzeit um 22,00 €.

Fachveranstaltungen in der Fremdsprache

Die Teilnahme ist generell gebührenfrei.

Gebührenordnung der Universität Greifswald